Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind freiwillige schriftliche Erklärungen einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie oder er nicht mehr einwilligungsfähig ist.
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen der medizinischen Versorgung erwünscht sind und welche nicht. Hierbei wird das Selbstbestimmungsrecht ausgeübt, wenn jemand nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens stellvertretend beauftragt zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können.
Beide Instrumente werden in ihren Grundsätzen erklärt und vorgestellt. Zudem werden relevante Inhalte, sowie die Bedeutung bestimmter Formulierungen erläutert.
Gern geht die Referentin auf die Interessen der Besucher ein und beantwortet deren Fragen.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Lichtenberg und der Kontaktstelle PflegeEngagement. Zu Gast ist Susanne Rehberg, Sozialpädagogin und Leiterin des ambulanten Palliativberatungs- und Hospizdienstes der Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH.
Eintritt: frei
Anmeldung ab 27.02.2025